Bundesregierung (Deutschland)

Bundesregierung
— BReg —
Staatliche Ebene Bund
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 15. September 1949
Hauptsitz Berlin, Deutschland
Vorsitz Olaf Scholz (Bundeskanzler),
Robert Habeck (Vizekanzler)
Website bundesregierung.de

Die Bundesregierung (BReg)[1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Entscheidungen werden im Kabinett getroffen, das aus den die Regierungsgeschäfte führenden Politikern und Beamten besteht. Oft werden die Begriffe daher auch synonym verwendet.

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag gewählt, vom Bundespräsidenten ernannt und vom Präsidenten des Deutschen Bundestages vereidigt. Der Bundeskanzler schlägt danach dem Bundespräsidenten die Bundesminister vor. Diese werden ebenfalls vom Bundespräsidenten ernannt und vom Bundestagspräsidenten vereidigt.

Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung ist die Bundeshauptstadt Berlin (§ 3 Abs. 1 Berlin/Bonn-Gesetz). Die Regierung hat Einfluss auf die Legislative, weil sie Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen und zu Gesetzesentwürfen des Bundesrates Stellung nehmen kann.

  1. Abkürzungsverzeichnis. (PDF; 49 kB) Abkürzungen für die Verfassungsorgane, die obersten Bundesbehörden und die obersten Gerichtshöfe des Bundes. In: bund.de. Bundesverwaltungsamt (BVA), archiviert vom Original am 28. März 2020; abgerufen am 23. Mai 2017.

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